Bebauung im Hinterthal


Hier möchten wir Sie regelmäßig über die geplanten Bauvorhaben im Hinterthal u.a. auf dem ehemaligen Gelände des Rewe Marktes, vormals Toom Lebensmittel- und Getränkemarkt informieren.

Im Ergebnis sind sich Alle einig, dass Wohnraum benötigt wird, strittig ist aber der Umfang der geplanten Bebauung.

Am 7. April 2022 wird die Stadtverordnetenversammlung die 5. Änderung des Bebauungsplans im Hinterthal als TOP 8 (Tagesordnung) beschließen.

Der Ausschusses für Bauen, Stadtentwicklung, Stadtteilfragen und Wirtschaftsförderung hatte am 30.03.2022 einstimmig die Beschlussfassung empfohlen.

Gegenüber dem Aufstellungsbeschluss ergeben sich keine Änderungen, die unten aufgeführten Stellungnahmen wurden ebenso „abgearbeitet“, wie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, ohne der Argumenten zu folgen. Nach wie offen ist das Thema „Verkehrskonzept“, aber der Weg für die Bebauung im Hinterthal ist jetzt geebnet.

Berichte zur Sitzung der Ausschusses für Bauen, Stadtentwicklung, Stadtteilfragen und Wirtschaftsförderung am 30.03.2022:

Bekanntmachung und Tagesordnung

Herborner Tageblatt am 1.4.2022 „Hinterthal: Es geht vorwärts“

Siggi Gerdau Welt „Bahn frei für Urbanes Mischgebiet“

Wir halten es für demokratisch bedenklich, dass die Änderung des Bebauungsplans einschließlich des Verkehrskonzepts vom Investor beauftragt und bezahlt wird.
Bauleitplanung ist eine öffentliche Aufgabe. Sie beginnt mit der Regionalplanung und führt über die Flächennutzungsplanung zur Bauleitplanung (Beschlussfassung über Bauleitpläne) und dient der Umsetzung einer integrierten Stadtentwicklung und dem Interessenausgleich.

Stellungnahmen im Aufstellungsverfahren

Die öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte am 25. September 2021.

https://www.herborn.de/rathaus-politik/oeffentliche-bekanntmachungen/detail/5-aenderung-des-bebauungsplanes-hinterthal-stadt-herborn-kernstadt/

Hier die Stellungnahmen zum Vorentwurf der 5. Änderung des Bebauungsplans Hinterthal.

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Die vollständige Stellungnahme zum Vorentwurf der 5. Änderung des Bebauungsplans im Hinterthal finden Sie hier

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Die vollständige Stellungnahme der Anwohner finden Sie hier

Bilder sagen mehr als Worte:

Aufnahme: Siggi Gerdau

Das sagen die Kinder der Anwohner zum geplanten Bauprojekt:

Wir haben verstanden und danken den jungen Künstlern!

Hier finden Sie die Chronologie

Am 25. September erfolgte die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses auf der Homepage der Stadt Herborn.

https://www.herborn.de/rathaus-politik/oeffentliche-bekanntmachungen/detail/5-aenderung-des-bebauungsplanes-hinterthal-stadt-herborn-kernstadt/

Während der Auslegungsfrist (27.09. bis 1.10.2021) können Stellungnahmen zu dem Vorentwurf von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. 

Die Anwohner und die Initiative „Wir für Herborn“ werden von der Möglichkeit Gebrauch machen.

Hier geht es zur Stellungnahme vom 28.09.2021.

Am Donnerstag, den 16. September 2021 fand die Stadtverordnetenversammlung statt. 

Die Tagesordnung können Sie im Bürgerinfoportal einsehen und die Beschlussvorlagen herunterladen 

Unter TOP 16 wurde der Aufstellungsbeschluss zur 5. Änderung des Bebauungsplans „Flur 27 – Hinterthal“ behandelt und mehrheitlich beschlossen. 


Am Donnerstag, den 2. September 2021 fand eine Bürgerversammlung zur geplanten Bebauung im Hinterthal statt, zu der der Stadtverordnetenvorsteher eingeladen hatte.

Für den Bericht verweisen wir auf den Artikel im Herborner Tage-blatt vom 4. September 2021.

https://www.mittelhessen.de/lokales/dillenburg/herborn/burgerversammlung-zum-hinterthal-kompromiss-und-kritik_24411340

Der Kompromiss mit der Investorengruppe sieht nun eine vier- bzw. fünfgeschossige Bauweise jeweils mit Staffelgeschoss vor. Die Geschossflächenzahl wird entsprechend reduziert und die Grundflächenzahl wird im Bereich der Wohnbebauung auf 0,6 reduziert, beim Parkhaus bleibt es bei der GRZ von 0,8.
Der Vertreter der Investorengruppe und die Vorsitzenden der Fraktionen betonten, dass um den Kompromiss hart gerungen wurde und verwiesen auf einen höheren Anteil der Grünflächen von 35 statt bisher 25 Prozent sowie die Errichtung von Fotovoltaikanlagen auf den Dächern.

Weiter geht die Diskussion um die Aufstellung des Bebauungsplans im Hinterthal am 8.9. im Bauausschuss und am 16.9.2021 in der Stadtverordnetenversammlung.

Unsere Haltung

Unsere klare Haltung ist und bleibt es, eine Bebauung mit maximal vier Vollgeschossen (Festlegung im Bebauungsplan IV statt VI) zuzulassen. Unsere Forderung die GRZ auf 0,6 (mit Ausnahme des Parkhauses mit 0,8) zu begrenzen. wurde erfüllt. Wir hoffen, dass sich die Träger öffentlicher Belange im eingeleiteten Aufstellungsverfahren einbringen. Nach wir vor halten wir ein aktuelles Gutachten zu Luftzirkulation und die Lösung der verkehrlichen Probleme für notwendig, bevor die 5. Änderung des Bebauungsplan beschlossen wird.

Gegen die Planungen der GBS, viergeschossig mit einer Traufhöhe von 13 Metern, zu bauen, erheben wir keine Bedenken.

Die Sicht der Anwohner

Bitte lesen Sie hierzu auch die Sicht der Anwohner zur Bebauung im Hinterthal.

Was können wir in Herborn aus dem Verfahren zur Bebauung im Hinterthal lernen?

Die Bauprojekte im Hinterthal zeigen sehr anschaulich die Ursachen des Problem in dieser Stadt.
Die Bürgerbeteiligung findet wenn überhaupt zu einem Zeitpunkt statt, in der die politische Willensbildung abgeschlossen ist. Dies hat die Bürgerversammlung mehr als deutlich gezeigt.

Ist das Glas nun halb voll oder halb leer?
Positiv ist sicher herauszustellen, dass die Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung sich intensiv mit dem Bauvorhaben der Helm-Gruppe in mehreren Sitzungen auseinandergesetzt haben, das Projekt in Gießen besuchten und im Dialog erreichen konnten, dass statt sechs nun maximal fünf Geschossen plus Staffelgeschoss gebaut werden dürfen, der Anteil der Grünflächen von mindestens 25 auf mindestens 35 erhöht wird sowie Solaranlagen und Spielflächen aufgenommen werden.
Negativ ist weiter, dass der Bürgerschaft und insbesondere den Anrainern in der Bürgerversammlung das Ergebnis dieser Bemühungen vermittelt wurde und der Eindruck entstanden ist, was nun noch vorgetragen wird, kann diese politische Festlegung nicht mehr erschüttern. Außer der FWG haben alle Fraktionen im Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung der verhandelten Variante zugestimmt und man muss kein Prophet sein, am Donnerstag wird man identisch abstimmen.

Ist jetzt alles gelaufen?Ja und nein!
Formell ist der Beschluss am Donnerstag „nur“ der Aufstellungsbeschluss. Danach folgt die Offenlegung der geplanten 5. Änderung des Bebauungsplans und Jede und Jeder sowie die Träger öffentlichen Belange haben während der Offenlegung Gelegenheit zur Stellungnahme zu der geplanten Änderung.
Nach Abschluss erfolgt die Abwägung aller Stellungnahmen, die in dem Änderungsbeschluss mündet.
Die Stadtverordnetenversammlung muss unter Abwägung aller Einwendungen also erneut beschließen, dies dürfte im ersten Quartal 2022 auf der Tagesordnung stehen.
Auch hier muss man kein Prophet sein. Die Abwägung dürfte zugunsten des mühsam gefundenen Kompromisses ausfallen.
Für den konkreten Bauantrag gilt eine Frist von drei Monaten, beginnend mit der Vorlage der vollständigen Bauantragsunterlagen. Man darf also davon ausgehen, dass im Sommer 2022 das notwendige Baurecht gegeben ist.
Die Bauzeit dürfte von dem Vermarktungserfolg abhängig zwischen drei und sechs Jahren liegen.

Was kann noch unternommen werden?
Der erste Schritt ist sicher die Offenlegung zu nutzen und alle Bedenken vorzutragen, die bisher nicht berücksichtigt wurden. Hierzu gehören neben den Einwendungen der Anrainer zur Höhe der Bebauung auch Gutachten zur Luftzirkulation, auf die Hilde Graffmann in der Bügerversammlung aufmerksam machte.
Weiterhin bedarf es der Lösung der verkehrlichen Anbindung des Projekt und des geplanten Parkhauses. Bereits jetzt sind die Westerwaldstraße und die Austraße und insbesondere die Kreuzung am Amtsgericht stark belastet. Die Idee, für Einfahrt und Ausfahrt ins Parkhaus nur Rechtsabbieger zuzulassen, ist aus Gründen der Verkehrssicherheit zu begrüßen, verschärft aber die Belastungen in diesem Bereich weiter. Zur Klarstellung, dies ist nicht die Aufgabe des Bauherrn, sondern der Stadt.

Dialog mit der Helm-Gruppe
Positiv ist festzustellen, dass die Vertreter der Helmgruppe zum Dialog bereit sind. Dies sollten die Anrainer und direkt Betroffenen nutzen, um die Belastungen durch den Bau aber auch während der Bauphase erträglicher zu gestalten.

Fazit
Die Einbindung die Bürgerschaft und der unmittelbar Betroffenen muss frühzeitig erfolgen. Die formellen Schritte im Bauleit- und Baugenehmigungsverfahren sowie in Bürgerversammlungen, die nach der HGO nur der Unterrichtung der Bürgerschaft dienen, können den Wunsch nach einem demokratischen Diskurs und die Partizipation nicht erfüllen.
Vielmehr ist ein offener Dialog erforderlich. Bei dem Diskurs zur Verkehrskonzeption ist die nächste Gelegenheit, dies zu praktizieren. Wir sind gespannt.

Im Detail verweisen wir auf die Berichterstattung im Herborner Tageblatt am 9. Juli 2021 sowie den Bericht von Siggi Gerdau:

https://gerdaus-welt.de/viele-fragen-zum-herborner-hinterthal/

Bitte lesen Sie hierzu auch den offenen Brief zur Verkehrssituation:

https://gerdaus-welt.de/offener-brief-verkehrskonzept-fuer-das-hinterthal/

Am Mittwoch, den 7.7.2021 ist die nächste Sitzung des Ausschuss für Bauen, Stadtentwicklung, Stadtteilfragen und Wirtschaftsförderung.  
Die Sitzung beginnt um 17 Uhr 30 im Hinterthal und wird nach der Ortsbesichtigung (TOP 2) im Bürgerhaus Merkenbach fortgesetzt. Weiter stehen die Bebauung der GBS im Hinterthal (TOP 4) und die Ablehnung eines Vorhabens am Johannisberg (TOP 5) auf der Tagesordnung. Die gesamte Tagesordnung mit den Sitzungsvorlagen ist im Bürgerinfoportal abrufbar unter: https://sessionnet.krz.de/herborn/bi/si0057.asp?__ksinr=203648

Diese Beschlussvorlage 5. Änderung des Bebauungsplan klingt harmlos, hat es aber in sich. Sie ist m Bürgerinfoportal unter https://sessionnet.krz.de/herborn/bi/info.asp abrufbar, allerdings ohne die Anlagen. 

Im Vorfeld wurde nur das geplante Bauprojekt in der Presse nur kurz vorgestellt.
https://www.mittelhessen.de/lokales/dillenburg/herborn/ex-rewe-gelande-erst-abriss-dann-wohnungen-und-parkhaus_23785711

Zu den Festlegungen im Aufstellungsbeschluss:

Die Grundflächenzahl (GRZ) wird von 0,6 auf 0,8 erhöht, dass bedeutet, dass 80 Prozent der Grundstückfläche bebaut bzw. überbaut werden dürfen.Weiter ist eine bis zu sechsgeschossige Bebauung zulässig. ( Die Anzahl der Vollgeschosse ist, um die Bebauung der Topographie anzupassen, von II auf bis zu VI zu erhöhen.) 

Die Änderung des Bebauungsplanes soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 (4) BauGB durchgeführt werden. 
Die Ausmaße der geplanten Bebauung bzw. die nach den Festlegungen im Bebauungsplan zulässigen Bebauung sind nur schwer vorstellbar. Denkbar sind Gebäude mit einer Gesamthöhe von bis zu 30 Metern, die noch erheblich über das Niveau der Westerwaldstraße und der dortigen Bebauung hinausragen.

Deshalb forderten wir:

  1. Die Änderung nicht im beschleunigten Verfahren zu beschließen
  2. Ein Umweltverträglichkeitsgutachten zu beauftragen
  3. Die Bedeutung der Festlegungen im Bebauungsplan öffentlich zu erläutern
  4. Die Öffentlichkeit über die Pläne des Investors in anschaulicher Form zu informieren

Wir sehen auch hier wieder ein Beispiel für das nicht mehr hinzunehmende Vorgehen der Verantwortlichen, Bebauungspläne an einzelne Bauvorhaben anzupassen, anstatt das gesamt Quartier z.B. in der Au mit dem Gelände der VITOS Kliniken und dem angrenzenden Wohngebiet zu planen und in ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept einzubetten.

Wir sind nicht gegen eine Bebauung, aber über Dimension und Gestaltung muss öffentlich diskutiert werden. Nicht, dass sich hinterher wieder Alle verwundert die Augen reiben, wenn die Gebäude stehen.
Den Stadtverordneten wurde in der Bauausschusssitzung am 2. Juni 2021 erstmals die Dimension der geplanten Änderung des Bebauungsplans bewusst. Zahlreiche Fragen blieben offen.
Den Bericht im Herborner Tageblatt vom 5. Juni 2021 finden Sie unter https://www.mittelhessen.de/lokales/dillenburg/herborn/hinterthal-bauplane-in-herborn-so-geht-es-weiter_23876555

Unseren Forderungen wurde zunächst entsprochen

Unsere Forderung, nicht zu beschließen, sondern sich ausführlich mit den Festsetzungen im Bebauungsplan und dem geplanten Bauvorhaben auseinanderzusetzen, wurde gefolgt.

In der 27. Kalenderwoche, die am 28. Juni beginnt, sind zwei öffentliche Termine des Ausschusses in Herborn und Gießen geplant – siehe Artikel von Heute. Leider ist im heutigen Artikel nicht mehr die Rede von der angekündigten Bürgerversammlung.

https://www.mittelhessen.de/lokales/dillenburg/herborn/hinterthal-bauplane-in-herborn-so-geht-es-weiter_23876555

Wir möchten an dieser Stelle nochmals betonen, dass es nicht das Ziel der Initiative ist, jegliche Bebauung zu behindern oder gar zu verhindern. Es geht um einen gerechten Ausgleich von sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Interessen.
Wir stören uns weiter an der Art und Weise, wie seitens der Stadt und der Investoren versucht wird, in beschleunigten Verfahren und unter Ausschluss der Öffentlichkeit Tatsachen zu schaffen, ohne ein ausführlichen Diskurs zuzulassen. 
Ebenso schädlich für die weitere Stadtentwicklung sehen wir auch bei diesem Vorgang, die Diskussion um einzelne Standorte und Objekte und fordern weiter einen öffentlichen Diskurs um die Integrierte Stadtentwicklung. 

Es gibt durchaus positive Ansätze, wie der einstimmige Beschluss, den 34 Jahre alten Landschaftsplan, die Gewässerschutzpläne und stadtökologische Gutachten zu aktualisieren. https://www.mittelhessen.de/lokales/dillenburg/herborn/plane-bis-zu-34-jahre-alt-dringend-aktualisieren_23878865

Wir freuen uns, dass es gelungen ist, das Thema „Integrierte Stadtentwicklung“ in das Zentrum der politischen Diskussion zu rücken. Das war längst überfällig.

Wir wünschen uns, dass die Stadt Herborn in einem Integrierten Stadtentwicklungskonzept für Kernstadt und Stadteile auch Flächen für Wohnbebauung ausweist und es zu einer Umkehr der Verhältnisse kommt. Die Stadt bietet Flächen mit Vorgaben für sozial verträglichen Wohnungsbau an und Investoren suchen nicht mehr die Schwächen in der Bauleitplanung.

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